Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Firma Schivy, Birkenstraße 13, 40233 Düsseldorf, Stand 10.2.2009
- Die Instandsetzung erfolgt sorgfältigst und fachgemäß unter Beachtung aller gesetzlicher Vorschriften.
- Jedes Gerät wird in unserer Fachwerkstatt gründlich untersucht und nach Fertigstellung einem längeren Dauerbetrieb unterzogen.
- Eine vorzeitige Rückgabe des Gerätes vor Beendigung der vereinbarten Arbeiten kann nur nach gesonderter Vereinbarung erfolgen.
- entfällt
- Die Aushändigung der Geräte bei Abholung erfolgt nur bei Nachweis der Berechtigung.
- Um
eine Kontrolle zu ermöglichen sind Mängel an den ausgeführten Arbeiten
unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb 3 Tagen geltend zu
machen. Ergibt sich, dass die Beanstandung zu unrecht erfolgt, werden
die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
- Bei
Schadensfällen, Brand, Verlust und Diebstahl haftet vorrangig die
Hausratversicherung ( bzw. deren Außenversicherung) des
Geräteeigentümers bzw. die Betriebsinhaltversicherung des Händlers (
bzw. deren Außenversicherung).
- Reparaturen, die nicht vor
Auftragsannahme ausdrücklich als kostenlose Garantie-Instandsetzung
vereinbart sind, werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt. Eine
nachträgliche Geltendmachung von Ansprüchen auf kostenlose
Instandsetzung ist nicht möglich.
- Für Reparaturfälle, die
nicht innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung abgeholt werden, wird
jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir sind ferner berechtigt 4 Wochen
nach Fertigstellung eine Lagergebühr in Höhe von monatlich 10 Euro zu
erheben.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
- Versand-
und Transportkosten sind auch bei Garantiereparaturen vom Kunden zu
tragen. Desgleichen müssen alle Spesen in Rechnung gestellt werden, die
durch besondere vom Kunden beanspruchte Dringlichkeit entstehen.
- Kostenvoranschläge
kennzeichnen nur den Umfang der zunächst erkennbaren Fehler und
schließen nicht aus, dass nach deren Behebung weitere Fehler erkennbar
werden.
- Reparaturen werden nur gegen Barzahlung der Kosten
bei Abholung ausgehändigt. Die Reparaturkosten sind spätestens
innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung fällig.
- Dem
Auftraggeber stehen wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht an den auf Grund seines
Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Diese Rechte
können auch wegen Forderungen aus früheren Instandsetzungen,
Lieferungen usw. geltend gemacht werden.
- Sofern bei
Auftragserteilung die Rückgabe der ausgewechselten, defekten
Ersatzteile nicht ausdrücklich verlangt wird, werden diese entsorgt.
- Werden
die Reparatur-Geräte nicht spätestens 6 Monate nach Auftragsdatum
abgeholt, sind wir ohne weitere Anmahnung berechtigt, diese Geräte
freihändig zu verwerten. Nach Abmahnung und Fristsetzung sind wir auch
zu einer früheren Verwertung berechtigt.